Der EHB ist bis zum 15.04.2022 abzugeben. Für 2021 sind lediglich vorläufige Zahlen zu liefern, sofern keine Aufstellungspflicht des Jahresabschlusses bis 31.03.2022 besteht. Die finale Frist endet am 31.07.2022.
Ergänzende Angaben wurden durch die BNetzA mit dem Vorgang BK4-21-063 am 26.11.2021 zur Konsultation gestellt, die mit 17.12.2021 abgelaufen ist. Der Adressatenkreis dieser Datenabfrage umfasst sämtliche Gasnetzbetreiber einschließlich Kombinationsnetzbetreiber nach § 6b EnWG, die an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Effizienzvergleichen seit 2006 teilgenommen und keinen Antrag auf Teilnahme am vereinfachten Verfahren nach § 24(4) ARegV gestellt haben. Der Erhebungsbogen sieht vor, Kosten- und Strukturdaten sowie Netzlängen zu erfassen. Angaben zu Rohrvolumen und Ausspeisepunkten zeigen eine starke Evidenz zu bereits im Erhebungsbogen nach BK9-20-0603 zum Effizienzvergleich der Gasnetzbetreiber abgeforderten Inhalten auf.