Beratungsprodukt Fernwärme Transformationsplan

Die Dekarbonisierung der Fernwärme ist Pflicht und Chance zugleich. Wer jetzt handelt, sichert Fördermittel, treibt die Transformation voran und schafft eine zukunftssichere Wärmeversorgung.

Die Dekarbonisierung der Fernwärme ist Pflicht und Chance zugleich: Bis 2030 müssen Bestandsnetze mindestens 30 % erneuerbare Energien nutzen – bei guter Planung unterstützt durch erhebliche KWKG- und BEW-Fördermittel. BEW-Folgeanträge sollten zügig gestellt und der wirtschaftliche Optimierungsraum bei der Anlagenauslegung und Fernwärmepreisgestaltung geprüft werden. 

Wer jetzt handelt, sichert sich Fördermittel, treibt die Transformation voran und schafft eine zukunftssichere Wärmeversorgung!

Die Dekarbonisierung der Fernwärme ist nicht nur zu planen, sondern auch umzusetzen!

Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen Betreiber von Wärmenetzen bis Ende 2026 einen „Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplan“ erstellen, der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorlegen und veröffentlichen. Vier Jahre später (2030) muss bei Bestandsnetzen der Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme an der Nettowärmeerzeugung bei mindestens 30 Prozent liegen, sofern nicht Tatbestände für die Möglichkeit einer Fristverlängerung geltend gemacht werden können. Für viele Netzbetreiber, deren Erzeugung heute noch ausschließlich auf fossilen Brennstoffen fußt, bleibt also nicht mehr viel Zeit, um die für die Transformation notwendigen Maßnahmen zu bestimmen, zu planen und umzusetzen.

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) schafft einen guten Rahmen, die Wärmewende in der Fernwärme anzugehen.

Sie haben die Herausforderung, einen  belastbaren, ökologisch wie  ökonomisch nachhaltigen Transformationsplan gemäß BEW zu erstellen, bereits gemeistert? Bestens. Damit erfüllen Sie nicht nur weitestgehend die im WPG definierten Anforderungen an Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne, sondern sind auch startklar für die Umsetzung – flankiert durch einen aktuell großzügigen Förderrahmen:

Alle Planungsleistungen – angefangen von der Vorplanung bis zur Bauüberwachung – können bei entsprechender Antragstellung (Modul 1 und 2) mit bis zu 50 respektive 40 Prozent gefördert werden.
Mit den BEW-Modulen 2 und 3 können Sie für förderfähige Maßnahmen bis zu 40 Prozent der Investitionskosten als Förderung erhalten.
Bei Solarthermieanlagen und Wärmepumpen kann darüber hinaus in einem relevanten Umfang auch der Betrieb gefördert werden (Modul 4).

Das Minimum herausholen / Kosten und Wert der Wärme sind nicht das gleiche.

Die Wirtschaftlichkeit von Wärmerzeugungsanlagen bemisst sich nicht nur an den Wärmegestehungskosten. Der eigentliche Wert der Wärme bemisst sich in Fernwärmesystemen an der Verdrängung der nächst teureren Anlage. Nur durch Portfoliobetrachtungen kann der Wert der Wärme von Neuanlagen bestimmt werden – idealerweise auf Basis stündlicher Einsatzsimulationen mit langfristigen Preisprognosen (inkl. Netzentgelte, Abgaben und Umlagen) für repräsentative Wetterjahre. Während in Transformationsplanprojekten meist nur eine grobe Abschätzung für die jeweiligen Anlagenparameter vorgenommen wird, bedarf es im Zuge der Umsetzung unbedingt einer Konkretisierung und Optimierung der Anlagenauslegung. Vor allen Dingen bei Wärmepumpenprojekten ist der Optimierungsraum bedingt durch die diversen Gestaltungsoptionen bei Wärmetauscher, Verdichtertypen, Kältemittelwahl und Modulgröße immens. Auch sollten alternative Fördermöglichkeiten wie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) für innovative KWK-Systeme geprüft werden.

Die Finanzierung der umfangreichen Investitionen ist zu klären

Der Kapitalbedarf für den Ausbau der Wärmenetze sowie die Transformation der Erzeugung ist gewaltig und geht in der Regel weit über die Beiträge aus Fördermitteltöpfen und der Innenfinanzierung hinaus. Die frühzeitige Prüfung der Finanzierbarkeit und die Identifikation von Finanzierungsoptionen ermöglichen eine fundierte Diskussion mit relevanten Eigen- und Fremdkapitalgebern. Zum einen kann die finanzielle Umsetzung der anvisierten Projekte abgesichert werden. Zum anderen können Optimierungspotenziale für die Finanzierung im Kontext der Investitionen in anderen Bereichen wie z. B. der Stromnetze abgeschöpft werden.

Die Ertragskraft des Unternehmens ist sicherzustellen

Um Aussagen zur Tragfähigkeit des Geschäftsmodells der Fernwärmeversorgung tätigen zu können, bedarf es einer integrierten Langfrist-Betrachtung der Fernwärmesparte, bestehend aus Erzeugung, Verteilung und Vertrieb. Die Minimierung der Wärmeerzeugungskosten ist zweifelsohne wichtig, aber nicht hinreichend für die Sicherung angemessener Erträge. Ebenso wichtig sind die Wärmeerlöse. Bestehende Preisgleitungen sind oftmals nicht in der Lage, die durch die Transformation verursachten Änderungen in der Kostenstruktur und gegebenenfalls der absoluten Kostenhöhe adäquat abzubilden. Im Rahmen der regulatorischen Möglichkeiten (AVBFernwärmeV) und unter Berücksichtigung der wettbewerbsökonomischen Durchsetzbarkeit (Anlegbarkeit) sollte daher geprüft werden, wie die Preisformeln und Tarife zukunftssicher überarbeitet werden können.

Geschwindigkeit ist Trumpf

Nicht nur bei der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen ist Eile geboten, sondern auch bei der Inanspruchnahme der Fördermittel. Laufzeit und Fördervolumen des BEW-Fördertopfes sind beschränkt. Fraglich ist, wie eine neue Bundesregierung mit der Richtlinie umgehen wird. Eine Verlängerung des Ende 2026 auslaufenden KWKG ist zwar politisch beabsichtigt, jedoch mit Einschränkungen verbunden, um einen erneuten Genehmigungsprozess mit der EU zu vermeiden. Für Investitions- und Transformationswillige ist es daher wichtig, die geplanten Maßnahmen wohlüberlegt und gleichzeitig zügig anzugehen und dafür die BEW-Folgeanträge für die Planungs-, Investitions- und Betriebskostenförderung zu stellen.

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen auch persönlich zur Verfügung.

Kontakt Ihr Ansprechpartner

Armin Michels
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Partner Nachhaltige Erzeugungssysteme +49 241 47062-416 Jetzt kontaktieren
Andreas Görtz
Andreas Görtz
Leiter Kompetenzteam Erzeugung Strom & Wärme +49 241 47062-486 Jetzt kontaktieren

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