01.) Sachverständigengutachten zum Qualitätsnachweis der Fernwärme nach GEG
Die Betreiber von Wärmeverteilungsanlagen müssen ihren Kunden verschiedene Nachweise und Bescheinigungen zur Qualität der Fernwärmelieferung vorlegen, z. B. zur Höhe der spezifischen Treibhausgasemissionen, zur Höhe des Primärenergiefaktors oder auch zum Anteil der erneuerbaren Energien und der in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Wärme. Die entsprechenden Bescheinigungen sind meist das Ergebnis von Sachverständigen-Gutachten, die nach gesetzlichen Vorschriften oder fachlichen Regelwerken erstellt werden.
Die beiden folgenden Bescheinigungen werden oft von Interessenten für Neuanschlüsse im Wärmenetz angefragt und dienen als Qualitätsnachweise für Fernwärme und Fernkälte bzw. Fernwärme- und Fernkälteeinsatz als Ersatzmaßnahme:
Energetische Bewertung von Fernwärme und Fernkälte
Begutachtung/Bescheinigung Primärenergiefaktor (PEF) und des THG-Faktors (CO2) nach GEG und AGFW Arbeitsblatt FW 309 Teil 1
Begutachtung/Bescheinigung des Erfüllungsgrades und von Energiequellenzahlen nach GEG und AGFW Arbeitsblatt FW 309 Teil 5
Beide Bescheinigungen sind GEG-relevant und werden im Zuge der Erstellung in die DESI-Datenbank eingetragen.
02.) Anträge zum CO2-Emissionshandel
Die Betreiber von Wärmeerzeugungsanlagen müssen insbesondere im Kontext des Emissionshandels umfangreiche Pläne, Berichte und Anträge erstellen, um ihre CO2-Emissionen zu überwachen, zu berichten und um kostenlose Zuteilungen von Emissionsberechtigungen zu erhalten.
Gerne unterstützen wir Sie bei folgenden wiederkehrenden Tätigkeiten:
- Erstellung von Emissionsberichten, Überwachungs- und Methodenplänen gemäß TEHG / BEHG
- Erstellung von Anträgen auf Zuteilung im EU-Emissionshandel
Wir erstellen für Sie die DEHSt-konformen digitalen Dokumente, sind jedoch nicht als Verifizierer tätig.
03.) Fördermittelanträge nach KWKG und BEW
Bei fast allen größeren Investitionsprojekten müssen Anträge auf Förderungen, z. B. nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) oder auch der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) gestellt werden bzw. bestätigende Gutachten vorgelegt werden, um eine beantragte Förderung tatsächlich zu erhalten.
- Sachverständigen-Gutachten nach KWK-Gesetz bzw. AGFW Arbeitsblatt FW 308 -Fördervoraussetzung nach KWKG, EEG für Anlagen ab 2 MWel bzw. nicht serienmäßige Anlagen
- Begutachtung/Bescheinigung CO2-Emissionsfaktoren nach AGFW Arbeitsblatt FW 309 Teil 6 (KWK-Bewertung nach Carnot-Methode)- „Carbon-Footprint“ für Fernwärme, Nachweise für CO2-Minderung im Rahmen von Förderprogrammen
- Nachweis der Hocheffizienz für KWK-Anlagen nach EU-Richtlinie 2012/27/EU (Voraussetzung für Förderung nach KWKG, Entlastungen von Energiesteuern)
- Nachweise der Wirtschaftlichkeitslücke nach AGFW Arbeitsblatt FW 704für Förderanträge nach KWK-Gesetz für Wärmenetze und Wärmespeicher
04.) Steuerlicher Querverbund mit BHWK
Der steuerliche Querverbund bietet relativ einfach zu erschließende Optimierungspotenziale für kommunale Haushalte. Dabei werden defizitäre und gewinnbringende Tätigkeiten verschiedener, kommunaler Gesellschaften steuerlich wirksam zusammengefasst, sodass sich die Steuerlast insgesamt reduziert. Hierbei bietet sich u. a. die Verbindung von Blockheizkraftwerken mit Schwimmbädern an, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten werden können.
Für Ihren Nachweis des wirtschaftlichen Betriebs eines BHKWs nach DIN 2067 können wir ein Gutachten erstellen, dass sich an die Kriterien des maßgeblichen Rundschreibens des Bundesministeriums für Finanzen vom 11. Mai 2016 anlehnt:
- Gutachterliche Stellungnahme zum steuerlichen Querverbund innerhalb von kommunalen Unternehmen
05.) Zuverlässige Gutachten- und Antragserstellung für die Wärmeversorgung
BET verfügt für alle Themengebiete der Wärmeversorgung über erfahrene Expertinnen und Experten mit der geforderten Sachkunde und entsprechenden Zulassung.
Durch unsere Expertise können wir bei der Begutachtung sehr zielorientiert vorgehen, so dass für Sie der Aufwand für die Bereitstellung von Daten und Unterlagen und für Abstimmungen klein gehalten wird. Sofern verschiedene Methoden zulässig sind und/oder Auslegungsspielräume bestehen, werden diese geprüft, bewertet und im Sinne eines bestmöglichen Ergebnisses abgestimmt und angewandt.
Unsere Gutachten und Anträge sind fundiert, kompakt und verständlich, so dass sie in der Regel direkt und ohne größere Nachfragen von den entsprechenden Institutionen anerkannt werden. Die Sachverständigengutachten sind praxisnah verfasst, damit Anlagenbetreiber, Wirtschaftsprüfer u. a. reibungsarm weiterarbeiten können.
Durch das energiewirtschaftliche Know-how der BET werden bestehende Gestaltungsspielräume wirtschaftlich in Ihrem Sinne genutzt.
Soweit zulässig und gewünscht, bieten wir Ihnen neben der Begutachtung auch Beratung und weitere Unterstützung wie z. B. die Datenerhebung im Rahmen einer Leistungsfahrt, die Auswertung von Nachweisdokumenten und die konzeptionelle Beratung oder Begleitung in Antragsverfahren an. BET schaut voraus und informiert über mögliche und auch längerfristige Auswirkungen der Begutachtungsergebnisse.
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