Wesen und Gründe von Schiedsverfahren
Oft liegt solchen langfristigen Verträgen auch eine Logik zur Verteilung von Chancen und Risiken zwischen Investor und Asset-Nutzer zu Grunde: Dem Investor wird eine angemessene Rendite auf sein eingesetztes Kapital und dem Asset-Nutzer eine langfristige Bezugsquelle gesichert, die wirtschaftlich vorteilhaft gegenüber alternativen Bezugsoptionen ist.
Da die Verträge eine solche Risikoteilung i.d.R. über einen sehr langen Zeitraum (oft mehrere Jahrzehnte) regeln müssen, wird meist versucht, insbesondere durch Preisformeln eine automatische Anpassung der Vertragskonditionen an sich verändernde Marktbedingungen zu gewährleisten.
Die rasanten und tiefgreifenden Umbrüche in den Energiemärkten der letzten Jahrzehnte begründen oft einen erheblichen Anpassungsbedarf, der jedoch nicht in den vertraglichen Regelungen (bspw. den Preisformeln) abbildbar war. Zudem verändern sich heute die regulatorischen, politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen insbesondere vor dem Hintergrund der angestrebten Dekarbonisierung für die Energiewirtschaft zunehmend schneller.
Hieraus ergeben sich oft Umstandsänderungen und Verwerfungen, die die ursprünglich beabsichtigte Risiko- und Chancen-Verteilung zwischen den Vertragsparteien grundlegend ändern, oft zum Vorteil der einen und zum Nachteil der anderen Partei. In diesem Fall sind oft grundlegendere Anpassungen der Vertragsparameter und in den Vertragsstrukturen notwendig, um die ursprüngliche Verteilung von Chancen und Risiken an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Typische Bereiche, in denen eine solche Neueinstellung langfristiger Verträge notwendig sein kann, sind:
- Gaslieferverträge (Long Term Contracts, LTC)
- Gasspeicher-Nutzungsverträge
- Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements, PPA)
- Virtuelle Kraftwerksverträge (Virtual Power Plants, VPP)
- Dampf- und Wärmebezugsverträge
- Sonstige Liefer- oder Dienstleistungsverträge im Energiehandelsumfeld
Aber auch unabhängig von externen Umstandsänderungen können sich aus Vertragsverhältnissen Streitigkeiten ergeben, die eine energiewirtschaftliche Bewertung eines Sachverhaltes oder die Quantifizierung eines eingetretenen Schadens notwendig machen.
„BET und BDR haben schon mehrfach sehr erfolgreich zusammengearbeitet. Die energiewirtschaftliche Expertise von BET ist beeindruckend – und die professionelle und konstruktive Zusammenarbeit ermöglicht es BDR, die energiewirtschaftlichen Ergebnisse von BET mit unseren vertrags-, energie- und schiedsverfahrensrechtlichen Argumenten nahtlos zusammenzuführen. Zudem macht die gemeinsame Arbeit auch auf persönlicher Ebene sehr viel Freude!“
Dr. Daniel Busse
Partner bei Busse Disputes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Unsere Lösungen für Sie
Wir unterstützen unsere Kunden seit mehr als 10 Jahren im Rahmen von Schiedsverfahren in folgenden Schritten:
1. Analyse des energiewirtschaftlichen Umfeldes
Im Rahmen einer Umfeldanalyse weisen wir qualitativ und quantitativ die relevanten Umstandsänderungen nach und leiten deren Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis ab.
2. Energiewirtschaftliche Ableitung einer Forderung bzw. Gegenforderung
Auf Basis der Umstandsänderungen und unterstützt durch quantitative Analysen leiten wir eine Forderung bzw. Gegenforderung ab. Sowohl dem Grunde nach als auch der Höhe nach.
3. Erarbeitung einer konsistenten Argumentation zur Begründung der Forderung
Wir erarbeiten eine konsistente Argumentation zur Begründung der Forderung, zumeist in enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden und deren Rechtsvertretern. Wir stellen so eine hohe Konsistenz zwischen energiewirtschaftlicher und juristischer Argumentation sicher.
4. Erstellung von Sachverständigengutachten
Wir begründen die Forderung durch ausführliche Sachverständigengutachten. Diese werden bei Bedarf unterstützt durch tiefgreifende quantitative Analysen, z.B. durch Verwendung unserer eigenen Energiemarktmodelle, Preismodelle und Bewertungstools.
5. Bewertung der Forderungen der Gegenseite und zugehöriger Sachverständigengutachten
Wir analysieren und bewerten die Forderungen der Gegenseite und die zugehörigen gutachterlichen Stellungnahmen ausführlich.
6. Mündliche Verhandlung
Nach Abschluss der oft mehrstufigen schriftlichen Verfahrensrunden vertreten wir unsere gutachterlichen Erkenntnisse im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem ordentlichen Gericht oder dem Schiedsgericht.
7. Kommerzielle Einigung
Zur Unterstützung vorgerichtlicher und paralleler kommerzieller Verhandlungen zwischen den Parteien entwickeln und bewerten wir Kompromisslösungen in enger Abstimmung mit unseren Kunden und deren Rechtsvertretern.
Unabhängigkeit
Wir sind unabhängig und vertreten Mandanten unterschiedlichster Art – von Stadtwerken über internationale Energiekonzerne bis hin zu Unternehmen der Finanzwirtschaft. Unsere gutachterliche Überzeugung und die langjährige Praxiserfahrung unserer Energiemarktexperten leiten uns bei unseren Bewertungen. Besonders wichtig ist uns, die Entscheidungsfindung unserer Mandanten in interdisziplinärer Zusammenarbeit optimal zu begleiten.
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