Energiemarktszenarien und Modelle

Energiepolitik & Systemanalyse Energiepreisbremse für die Industrie

Im Rahmen des 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirms hat die Bundesregierung im Dezember 2022 Energiepreisbremsen zur Entlastung der Gas-, Wärme- und Stromkosten für Endverbraucher verabschiedet. Über den Jahresverbrauch werden die Endverbraucher entweder in die Kategorie der Privathaushalte und KMU oder in die Kategorie der Industriekunden eingruppiert. Je nach Eingruppierung gelten unterschiedlich Entlastungskontingente und Preisbremsen. 

Entlastungsbetrag

Monatlicher Entlastungsbetrag
= (individueller Preis – Referenzpreis) x Entlastungskontingent / 12  

Höchstgrenzen

Verschiedene absolute Höchstgrenzen für die Summe aller staatlich gewährten Entlastungen im Unternehmensverbund. 
zusätzliche Zugangsvoraussetzungen innerhalb Höchstgrenzen
Zudem greifen relative Höchstgrenzen, die sich aus den krisenbedingten Mehrkosten ableiten und die tatsächliche Entlastung ggfs. mindern.

Aktuelle und perspektivische Handlungsbedarfe bei der Energiepreisbremse

Für Industriekunden gelten je nach Höhe der Entlastung unterschiedliche Meldepflichten an Übertragungsnetzbetreiber, Lieferanten und Prüfbehörde.  Zusätzlich greifen ab bestimmten Entlastungshöhen zunächst eine Arbeitsplatzerhaltungspflicht und in den höchsten Entlastungsbeträgen Boni- und Dividendeneinschränkungen. Um Pflichten und Verbote zu umgehen ist ein „Opt-Out“ (Verzicht auf weitere Entlastung) bis zum 30. November 2023 durch Mitteilung an Lieferanten möglich. Die Wirkung des „Opt-Out“ tritt dabei für den verbleibenden Entlastungzeitraum ein.

Was können bzw. sollten Unternehmen nun tun?
Aktueller Handlungsbedarf:
  1. Abschätzung der relevanten Entlastungssumme im Unternehmensverbund für alle relevanten Commodities - Gas- Strom- und Wärmepreisbrems
    Einordnung in Höchstgrenze und relative Höchstgrenze (erfordert ggf. Prognose des EBIDTA)
  2. Entscheidung, ob Opt-Out unter Berücksichtigung möglicher Pflichten und Verbote relevant sein kann
  3. Meldepflichten in Abhängigkeit der Entlastungssumme identifizieren und intern Verantwortlichkeiten definieren. Meilensteinplan aufstellen und Controlling aufsetzen.
  4. Weitere Entlastungssummen-spezifische Anforderungen erfüllen:
    Arbeitsplatzgarantie, Boni-Regelungen etc. beachten
  5. Einsparpotenziale und ggf. effiziente Allokation der knappen, gedeckelten Energie (Entlastung nur für 70% der 2021 Mengen) identifizieren
     
Perspektivischer Handlungsbedarf:
  1. Penibles Controlling über die Zeit zur Einhaltung des eigenen Plan
    Einhaltung der selber gesetzten Entlastungsmengen
    ggf. Nutzung des Opt-Out während des Jahres
  2. Veränderungen der Gesetzgebung beachten
  3. Energiepreisentwicklung beobachten und eigene Optimierung vorantreiben
  4. Prüfen von aktuellen Versorgungsverträgen
    Überarbeitung der Beschaffungsstrategie / des Risikomanagements
  5. Energiemonitoring etablieren und / oder ausbauen
  6. Aufstellen und Umsetzen einer Dekarbonisierungs-Roadmap mit eigenen EE-Anlagen oder grünen PPAs
    Nutzung von Fördermitteln prüfen

 

Gerne unterstützen wir Sie bei den genannten bevorstehenden Aufgaben, um die Anforderungen für Ihren Entlastungsbetrag zu erfüllen und langfristig die Wirtschaftlichkeit der Energiebeschaffung zu erhalten!
 

Kontakt Ihre Ansprechpartner

Lukas Schuffelen
Lukas Schuffelen
Partner Transaktionen & Industrie +49 241 47062-452 Jetzt kontaktieren
Denis vom Stein
Dr. Denis vom Stein
Leiter Kompetenzteam Industrie +49 24147062-419 Jetzt kontaktieren

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