Digitalisierung | 25.03.2025 EnWG-/MsbG-Novelle: Was sind die 5 wichtigsten Antworten, die ein Messstellenbetreiber nun finden muss? Autoren: Dr. Sören Patzack | Leon Bücher | Luca Zeichner

 

Am 25.02.2025 ist die EnWG-/MsbG-Novelle in Kraft getreten. Auch wenn der Umfang der Änderungen zwischen August und November zunächst von 152 auf 452 Seiten stark angestiegen ist, haben es nur 90 Seiten über die Ziellinie gebracht. Diese haben es jedoch in sich – und erfordern ein zeitnahes Handeln beim Messstellenbetreiber. Was sind die wichtigsten Antworten, die nun gefunden werden müssen?

Die Energiewirtschaft steckt voller spannender Fragen. Doch Zeit und Ressourcen sind begrenzt – insbesondere, weil das Tagesgeschäft weiterläuft. Deshalb sollten Messstellenbetreiber ihre Prioritäten gezielt setzen. Aus unserer Sicht sind diese fünf Fragen entscheidend:

1. Wie verändert sich unser Business-Case im Messstellenbetrieb?


Die Novelle bringt zahlreiche Änderungen bei den Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen mit sich. Bündelungsregelungen für die Abrechnung entfallen, während die Preisobergrenzen im Schnitt um 30 % steigen. Diese Veränderungen haben erhebliche Auswirkungen auf den Business-Case – neue Preise, Mengen und Regelungen müssen daher zeitnah analysiert und berücksichtigt werden.

2. Schaffen wir die 20 %-Rolloutquote für Letztverbraucher?


Seit dem GNDEW gelten Einbauquoten für verschiedene Anwendungsfälle, die durch die Novelle leicht angepasst wurden. Bis Ende 2025 müssen 20 % der Verbrauchsmessstellen (inkl. § 14a EnWG) mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Die Bundesnetzagentur hat bereits Mahnungen ausgesprochen, da dieses Ziel in Gefahr ist. Messstellenbetreiber sollten prüfen, ob ihre Ressourcenplanung die Quoten erfüllt – sonst drohen Sanktionen und Zwangsgelder.

3. Schaffen wir die 90 %-Quote für Einspeiser?


Neu ist das Leistungsziel für Erzeugungsanlagen: Bis Ende 2026 müssen 90 % der Leistung neu installierter Anlagen mit intelligenten Messsystemen inklusive Steuertechnik ausgestattet sein. Anschließend kommen Bestandsanlagen hinzu. Diese Vorgabe ist ambitioniert(er als die 20%-Quote) – Messstellenbetreiber müssen frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Ziele zu erreichen.

4. Sind wir bereit für den Steuertechnik-Rollout?


Der Messstellenbetrieb wandelt sich: Der Einbau von Steuertechnik wird zur Standardleistung. Messstellenbetreiber müssen Steuerboxen beschaffen, den Einbau organisieren und den IT-Betrieb (z. B. über CLS-Management) sicherstellen – und das schnell. Bis Ende 2025 muss die Steuerbarkeit über intelligente Messsysteme gewährleistet sein.

5. Leisten wir unseren Beitrag zu marktrollenübergreifenden Steuertests?


Die gesamte Steuerkette – vom Netzbetreiber über den Messstellenbetreiber bis zur verbauten Technik – wird getestet. Die Übertragungsnetzbetreiber definieren bald den Ablauf dieser Tests. Anschließend müssen Verteilnetzbetreiber und Messstellenbetreiber nachweisen, dass ihre Prozesse reibungslos funktionieren. Andernfalls drohen empfindliche Sanktionen.

Wenn Sie auf eine dieser Fragen noch keine klare Antwort haben oder Ihre Strategie effizient schärfen möchten – wir unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie uns an!
 

Dr. Sören Patzack
Partner Digitalisierung
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Leon Bücher
Senior Consultant
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