Nachhaltigkeitsstrategie

Beratungsprodukt Nachhaltigkeitsbericht und Klimarisikoanalyse

Wie die CSRD-Berichtspflicht gemeistert werden kann

Die Nachhaltigkeitsberichtspflicht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betrifft ab dem Jahr 2026 alle großen Kapitalgesellschaften. In der Energiebranche fallen besonders viele Unternehmen unter die Größenkriterien, da staatliche Abgaben und Umlagen auf die Energiepreise die Umsatzerlöse auch bei verhältnismäßig kleinen Unternehmen in die Höhe schnellen lassen. Zudem ist die Energieversorgung Asset-intensiv, was die Bilanzsumme ebenfalls steigert.

Wie und was genau berichtet werden muss, geben die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) vor. Dabei lassen sie einige Interpretationsspielräume, die berichtende Unternehmen, Wirtschaftsprüfer und Beratungsunternehmen nach und nach mit Erfahrungswerten zu füllen versuchen.

Der Sechs-Punkte-Plan zum Nachhaltigkeitsbericht

BET begleitet zahlreiche Energieversorger, Netzbetreiber und energiewirtschaftliche Unternehmen bei der Erstellung von CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichten. Unsere Erfahrungen haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst:

1. Konsolidierungskreis zuerst!

Der Konsolidierungskreis umfasst das berichtende Mutterunternehmen sowie alle Tochterunternehmen und Beteiligungen, die im Nachhaltigkeitsbericht enthalten sein müssen. Manchmal ist es nur das berichtende Unternehmen selbst, manchmal ist die Suche nach dem richtigen Konsolidierungskreis eine wahre Odyssee, bei der zahlreiche Gespräche mit den Wirtschaftsprüfern und verschiedenen Akteuren der potenziell betroffenen Unternehmen geführt werden müssen. Doch der Aufwand zu Projektbeginn lohnt sich. Denn nichts ist ärgerlicher, als beim Schreiben des Abschlusskapitels feststellen zu müssen, dass man den Bericht über die falschen Unternehmen erstellt hat.

2. Wesentlichkeitsanalyse nicht zu detailliert!

Man kann aus der Wesentlichkeitsanalyse eine Wissenschaft machen. Muss man aber nicht. Die ESRS machen einige Vorgaben, wie die Wesentlichkeitsanalyse abzulaufen hat, lassen aber auch beachtliche Spielräume. Diese sollten für einen gesunden Pragmatismus genutzt werden. Das „große Ganze“ sollte nie aus den Augen verloren werden. Bei der Identifizierung und Bewertung von nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks & Opportunities, IROs) sollten die Beteiligten immer wieder einen Schritt zurücktreten und sich fragen: Ist dieses Thema mit Blick auf das gesamte Unternehmen tatsächlich wesentlich?

Zu viele IROs führen dazu, dass die tatsächlich wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen wie die Nadel im Heuhaufen verloren gehen. Darüber hinaus kann eine zu starke Untergliederung von Einzelthemen auch dazu führen, dass die einzelnen IROs nicht mehr wesentlich sind – obwohl es das Thema in Summe sehr wohl wäre. Beispielsweise braucht es nur ein IRO, das aussagt „Wir emittieren Treibhausgase.“ Und nicht 35 IROs, die beschreiben, dass die Wärmeerzeugungsanlagen, die Heizung des Bürogebäudes und der Dienstwagen des Chefs CO2 ausstoßen.
Wie viele IROs sind also für einen durchschnittlichen Versorger angemessen? Eher 150 als 1.500 oder 15.000 (alles schon gesehen!). Und davon sind dann erfahrungsgemäß 20 bis 50 Stück wesentlich.

3. Strukturiertes Vorgehen ist wichtiger als Software!

„Wenn du einen Scheiß-Prozess digitalisierst, hast du einen scheiß digitalisierten Prozess.“ Dieses ungehörige Bonmot von Peter Gentsch gilt auch für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten. Auch wenn die CSRD-Tool-Landschaft prächtig blüht und viele Anbieter wahre Wunder versprechen: Ohne klare Verantwortlichkeiten im Unternehmen und einen gut durchdachten Bearbeitungsprozess ist auch ein Software-Tool nicht mehr als eine bunte aber nutzlose Eingabemaske. Zudem ist bei der Toolauswahl zu berücksichtigen, dass der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) noch Anfang 2025 ein kostenloses Tool zur Erstellung von CSRD-Berichten veröffentlichen will. Welche kommerziellen Anbieter neben diesem Gratis-Angebot eines renommierten Akteurs wie dem DNK in  Zukunft noch am Markt bestehen können, bleibt abzuwarten.

4. Es braucht ein kleines, schlagkräftiges Kernteam!

Der CSRD-Bericht berührt nahezu alle Unternehmensbereiche. Es ist deshalb dringend zu empfehlen, Vertreter*innen aus den relevanten Bereichen ins Projekt zu integrieren, bspw. in Form eines erweiterten Projektteams oder im Lenkungskreis. Daneben ist jedoch entscheidend, dass es ein kleines Kernteam von 2 oder 3 Personen gibt, die das Thema engagiert und mit dem notwendigen Zeiteinsatz* im Unternehmen vorantreiben – und den anderen Kolleg*innen immer wieder auf die Füße steigen, wenn es darum geht, Fristen einzuhalten.
* A propos „Zeiteinsatz“: Ein halbes Vollzeitäquivalent für dieses Kernteam ist eine grobe, aber sicherlich nicht ganz falsche Schätzung.

5. Stakeholder pragmatisch einbinden!

Auch hier gilt: Die ESRS machen einige Vorgaben, lassen aber auch Spielräume. So beinhalten die Standards nur die Aussage, dass Stakeholder einbezogen werden müssen. Wie dies geschehen soll, wird nicht ausgeführt. 
Unsere Empfehlung: Sie müssen nicht tatsächlich mit allen externen Stakeholdergruppen persönlich sprechen. Nutzen Sie – wo sinnvoll möglich – auch Mitarbeitende Ihres Unternehmens, die die Interessen externer Stakeholdergruppen vertreten. So können Kolleg*innen, die im Kundenservice im täglichen Kontakt mit Verbraucher*innen stehen, deren Interessen hervorragend in die Wesentlichkeitsanalyse einbringen.

Viele Unternehmen oder Tool-Anbieter setzen bei der Einbindung von Stakeholdern auch gerne auf Fragebögen. Möglicherweise ist das auf eine gewisse „Vorschädigung“ aus dem Lieferkettengesetz zurückzuführen. Fragebögen sind jedoch nicht immer das beste Mittel, um Stakeholderinteressen sinnvoll einzubeziehen. Was machen Sie zum Beispiel, wenn 51,73 % Ihrer Stakeholder der Meinung sind, dass ein bestimmtes Nachhaltigkeitsthema für Sie wesentlich ist, obwohl Sie mit guten Argumenten zu dem Schluss gekommen sind, dass dem nicht so ist? Manchmal ist ein Telefonat mit dem Vertreter der Hausbank oder ein Diskussionstermin mit lokalen NGOs zielführender als eine quantitative Abfrage. (Nur das Dokumentieren der Ergebnisse nicht vergessen!)

6. Mit den großen Themen rechtzeitig anfangen!

Um den Berichtsstandard ESRS E1 zum Thema Klimaschutz kommt kein Energieversorger herum. Der Standard enthält einige Klopper, die zwar für die Unternehmen durchaus strategisch interessant sind, jedoch einiges an zusätzlichen Aufwand verursachen. Allen voran gehört dazu eine Treibhausgasbilanz, eine Dekarbonisierungsstrategie mit einem 1,5°-konformen Klimaziel und eine Klimaresilienzanalyse. Bei diesen Themen brauchen Sie nicht warten, bis Sie etwa zur Hälfte des Projekts feststellen, dass Sie dazu tatsächlich berichten müssen. Mit dem Startschuss des CSRD-Projekts sollten auch diese Themen bereits angegangen werden.


Sie haben noch Fragen zu Ihrem CSRD-Projekt? BET hat gemeinsam mit 21 Stadtwerken und dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen Dornbach Anfang 2024 einen Leitfaden für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bei Stadtwerken veröffentlicht. Leitfaden Nachhaltigkeitsberichterstattung

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen auch persönlich zur Verfügung.

Kontakt Ihr Ansprechpartner

Nikolai Falter
Nikolai Falter
Manager +49 241 47062-478 Jetzt kontaktieren
Sebastian Seier
Sebastian Seier
Leiter Kompetenzteam Nachhaltigkeit & Klimaschutz +49 241 47062-463 Jetzt kontaktieren

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