Der Gassektor steht in den nächsten Dekaden vor einer grundlegenden Transformation, auf die der aktuell auf Erhalt und Ausbau ausgelegte Ordnungsrahmen nicht ausgelegt ist. Energiesystemstudien prognostizieren einen Rückgang der energetischen Nachfrage nach Erdgas und Biogas zwischen 85 % und 94 %. Gleichzeitig wird die energetische Nachfrage nach Wasserstoff bis 2045 „nur“ 18 % und 47 % der heutigen energetischen Gasnachfrage.
Ein weiterentwickelter Ordnungsrahmen muss daher sowohl Hürden für die Umstellung bestehender Infrastrukturen von Erdgas zu Wasserstoff abbauen, als auch einen Rahmen schaffen, in dem die Refinanzierbarkeit auch bei vielen Stilllegungen nicht gefährdet ist. Wie ein Ordnungsrahmen aussehen kann, hat BET zusammen mit der Kanzlei Rosin Büdenbender im Auftrag von Agora Energiewende erarbeitet.
Die Ergebnisse
Die Weiterentwicklung des Ordnungsrahmen für Erdgasverteilnetze sollte sich an drei Säulen ausrichten:
- Durch die Weiterentwicklung der kommunalen Wärmeplanung zu einer lokalen Energieverteilstrategie mit medienübergreifender Infrastrukturplanung können die Netzkosten bis 2040 halbiert werden. Eine Verzahnung von lokaler und nationaler Planung ist in diesem Kontext erforderlich um lokale Möglichkeiten mit der Gesamtverfügbarkeit von Wasserstoff und Biomasse in Einklang zu bringen. Zudem braucht es ein Anreizsystem für zügige Stilllegungen in Netzgebieten, in denen die Energieverteilstrategie eine alternative, nicht molekül-gebundene Wärmeversorgung vorsieht. Dieser Anreiz kann mit einem Bonus auf Sonderabschreibungen bei planmäßiger Stilllegung kosteneffizient erreicht werden.
- Ein tragfähiger Rahmen für Netzbetreiber verhindert, dass im Zuge der Transformation Stranded Assets von bis zu 10 Milliarden Euro entstehen. Kernelemente sind die Abschreibung von Bestands- und Neuanlagen bis 2045, das Außerkraftsetzen von Vorgaben zu flächendeckendem Rückbau zu Gunsten eines kriterienbasierten Rückbaus und der Übergang von der Kostenanerkennung im Effizienzvergleich zu einer Cost-Plus-Regulierung.
- Die Umsetzung der Anpassungsvorschläge führt zu einer Halbierung beim Anstieg der Netzentgelte und stellt damit einen Grundpfeiler für die soziale Absicherung der Gasnetzkunden dar. Ab Mitte/Ende der 2030er Jahre sollten die Netzentgelte zudem über den Staatshaushalt abgefedert werden. Beteiligungs- und Informationspflichten, die sich beispielsweise in den Vorgaben zur lokalen Energieverteilstrategie verankern lassen, sollen die betroffenen Gasnetzkunden mit einbeziehen und den Umstieg auf klimafreundliche Wärmetechnologien erleichtern.
In der Umsetzung der Vorschläge ist der Staat gefordert, den Rahmen zeitnah zu setzen, damit Netzbetreiber und Energieversorger ausreichend Zeit und Sicherheit haben sich auf die Veränderungen vorzubereiten. Wichtige Handlungsfelder für die Unternehmen sind die Entwicklung einer spartenübergreifenden Betrachtung, die Antizipation der kommunalen Wärmeplanung, die Prüfung der eigenen Position als Wärmedienstleister und die Information der Netzkunden.
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