Das Geschäftsfeld Wohnungswirtschaft lässt sich mit attraktiven Produkten weiterentwickeln. Wir laden interessierte Energieversorger und Messstellenbetreiber dazu ein, eine eigene Einschätzung zum Geschäftspotenzial vorzunehmen und eine Auswertung der Umfrageergebnisse zu erhalten. Digitale Lösungen für kleine Liegenschaften bis hin zu großen Quartieren Das Liegenschaftsmodell kurz umrissen
Sofern der Vermieter sein Auswahlrecht ausübt, enden bestehende Verträge über den Messstellenbetrieb entschädigungslos, jedoch nur dann, wenn deren Laufzeit mindestens zur Hälfte abgelaufen ist (frühestens jedoch nach fünf Jahren). Im Zuge des Wechsels muss der Vermieter den betroffenen Messstellenbetreibern aller Sparten die Abgabe eines Angebots einräumen. Zudem hat der Vermieter im Zuge des Wechsels einige Informationspflichten gegenüber den Mietern zu erfüllen. Das Geschäftsfeld richtig einschätzen und nachhaltig entwickeln Kurzumfrage zur Geschäftsfeldentwicklung in der Wohnungswirtschaft |
Digitalisierung | 07.06.2021 Kurzumfrage zum Geschäftspotenzial mit der Wohnungswirtschaft Autoren: Simon Kutzner und Dr. Peter Zink
Die regulatorischen Rahmenbedingungen des sog. „Liegenschaftsmodell“ – also der über das Smart-Meter-Gateway gebündelte Messstellenbetrieb der Sparte Strom sowie mindestens einer weiteren Sparte wie Gas, Fernwärme oder Heizwärme – sind seit dem 01.01.2021 mit § 6 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) aktiv. Sie eröffnen Energieversorgungsunternehmen (EVU) den weiteren Ausbau des Geschäftsfelds Metering mit digitalen Lösungen. Dies kann als Einstieg genutzt werden, um die Geschäftsbeziehung mit der Wohnungswirtschaft mit neuen Angeboten auszuweiten.